Immer wieder ist von der Ökosteuer die Rede, doch der Begriff ist trügerisch. Die Ökosteuer an sich gibt es nämlich nicht. Vielmehr wird damit umgangssprachlich die ökologische Steuerreform bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Reihe steuerpolitischer Maßnahmen, die die rot-grüne Koalition am 1. April 1999 verabschiedet hat. Allerdings wurde lediglich eine neue Steuer eingeführt und zusätzlich bestehende überarbeitet. So kam die Stromsteuer als Verbrauchssteuer neu hinzu und die Mineralölsteuer (Energiesteuer) wurde aufgestockt.

Bei der Ökosteuer handelt es sich also um ein Gesetz „zum Einstieg in die ökologische Steuerreform“. Sie ist auf den Schweizer Ökonom Hans Christoph Binswanger zurückzuführen, der bei der Entwicklung zwei Ansätze zugrunde legte. Demnach sollen die Steuereinnahmen:

  1. Die soziale Sicherung finanzieren und
  2. Erneuerbare Energien fördern sowie die Energieeffizienz steigern

Die konkreten Ziele der Ökosteuer

Auch in der Umsetzung verfolgt die Reform klare Absichten: Zum einen soll sie die Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, indem die Beitragssätze der Rentenversicherung gesenkt werden. Zum anderen soll die Ökosteuer die Umwelt und Natur schützen. Die Verringerung des CO2-Ausstoßes ist dabei oberstes Ziel, indem der Verbrauch nicht erneuerbarer Energieträger besteuert wird und die Nutzung nachhaltiger Energien gefördert.

Der Ökosteuer liegt also eine Lenkungswirkung zugrunde: Sie soll diejenigen belasten, die verschwenderisch mit Energie umgehen und sich umweltschädlich verhalten. Diejenigen, die umweltbewusster agieren, werden hingegen bevorteilt. Also, Schlechtes wird versteuert und Gutes vergünstigt. Das betrifft vor allem die Bereiche Energie und Verkehr.

Wer ist von der Ökosteuer betroffen?

Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen sind von den steuerpolitischen Maßnahmen betroffen. Die Absicht war, die Steuern für Energieträger und Brennstoffe langsam, aber stetig zu erhöhen. Die Steuererhöhung soll einen Anreiz schaffen, sparsame Produkte zu kaufen beziehungsweise bei der Herstellung von Waren zu verwenden. So soll der höhere Preis Unternehmen dazu bringen, den technischen Fortschritt zu nutzen und dadurch ihre Kosten zu senken. Also zum Beispiel sollen die Firmen motiviert werden, statt auf Erdöl beispielsweise auf Solarenergie zurückzugreifen.

Für Privatpersonen sieht es ähnlich aus, und zwar nicht nur in Sachen Strom, sondern auch zum Beispiel beim Autokauf. So wurde beispielsweise die Kraftfahrzeugsteuer dahingehend geändert, dass nicht mehr der Hubraum des Fahrzeuges ausschlaggebend ist für den Steuersatz, sondern die Effizienz. Die steuerliche Ersparnis dient also dazu, dass die Menschen sparsamere und umweltfreundlichere Fahrzeuge kaufen.

Kraftstoffe wurden teurer

Zusätzlich sind die Preise für Benzin und Diesel gestiegen. Die Mineralölsteuer* stieg laut dem Bund Naturschutz jährlich um 3,07 Cent pro Liter an und seit 2003  liegt sie bei 15,35 Cent pro Liter. Das bedeutet, dass jeder Autofahrer von der ökologischen Steuerreform betroffen ist, und zwar nicht nur beim Autokauf. Sie hat sich folglich auch an den Zapfsäulen der Tankstellen bemerkbar gemacht. Allerdings wurden die Steuersätze seit 2003 nicht mehr angehoben, was unter anderem das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (kurz DIW) kritisiert.

Als Neuheit der ökologischen Steuerreform kam 1999 die Stromsteuer hinzu: Die fossilen Energieträger und der Energieverbrauch wurden versteuert, wobei allein die verbrauchte Menge berücksichtigt wird. Das soll nicht nur erneuerbare Energien attraktiver machen, sondern auch den Energieverbrauch sowie die Treibhausgasemissionen reduzieren.

* Die Mineralölsteuer wurde 2006 von dem Energiesteuergesetz abgelöst.

Steuern sparen mit erneuerbaren Energien

Die Stromsteuer betrifft alle und macht sie vor allem bei denjenigen bemerkbar, die beispielsweise Gas, Kohle oder Erdöl nutzen. Wer effiziente oder emissionssenkende Energien einsetzt, erhält hingegen Vergünstigungen. 1999 fing die Stromsteuer mit Kosten in Höhe von 1,02 Cent pro Kilowattstunde an, seit 2003 beträgt die Ökosteuer auf Strom 2,06 Cent pro Kilowattstunde, so heißt es in einem Artikel des Bunde Naturschutz.

Unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt sogar eine Befreiung von der Stromsteuer, und zwar, wenn beispielsweise ausschließlich auf erneuerbare Energien zurückgegriffen wird. Dazu gehören unter anderem Solar- und Windenergie. Für einige wirtschaftliche und landwirtschaftliche Unternehmen gibt es ebenfalls bestimmte Ausnahmeregelungen. Davon können sie zum Beispiel Gebrauch machen, wenn sie einen besonders hohen Energieverbrauch haben.

Was passiert mit den Einnahmen der Ökosteuer?

Das Aufkommen der Ökosteuer kommt den Bürgern zugute, indem etwa 90 Prozent in die Lohnnebenkosten fließen. Laut dem Wochenbericht 13/2019 der DIW beläuft sich das Aufkommen der Ökosteuereinnahmen auf rund 20 Milliarden Euro pro Jahr. In dem Bereich der sozialen Sicherung hat die Einführung der ökologischen Steuerreform Folgendes bewirkt: Die Beitragssätze der Rentenversicherung sind gesunken und die Beiträge, die die Rentner erhalten, sind gestiegen.

In Zahlen ausgedrückt, spiegelt sich das wie folgt wider: Vor der Einführung der Ökosteuer betrug der Beitragssatz der Rentenversicherung 20,3 Prozent. 2003 wurde er auf 19,5 Prozent reduziert. Seit 2019 liegt er sogar bei 18,6 Prozent. Ohne die Maßnahmen der ökologischen Steuerreform würde der Rentenbeitragssatz 1,2 Prozent höher und die ausgezahlte Rente 1,5 Prozent niedriger ausfallen, wie der Bericht der DIW ergab.